Die Bundesregierung plant einen Industriestrompreis als Entlastung für energieintensive Unternehmen, zulässig nur im Einklang mit dem EU Beihilferecht. Deutschland hat das Vorhaben bei der EU Kommission notifiziert und die Prüfung erfolgt nach dem CISAF Rahmen, der die Spielregeln vorgibt und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verhindern soll. Eine nationale Einführung ist erst nach Genehmigung möglich.
Kern von CISAF sind die Leitplanken des 4×50 Prinzips. Zulässig ist eine Preisreduktion von höchstens 50 Prozent gegenüber dem Großhandelspreis. Anwendbar ist dies auf maximal 50 Prozent des Jahresverbrauchs. Es gilt ein Preisfloor von 50 Euro je Megawattstunde. Mindestens 50 Prozent der Beihilfe müssen in Dekarbonisierung und Flexibilität investiert werden. Die Förderung ist auf bis zu drei Jahre befristet und der Rahmen gilt bis Ende 2030. Deutschland hat Spielraum bei Methodik, Budget und Antragslogik, muss aber strikt innerhalb dieser Leitplanken bleiben.
Adressiert werden strom und handelsintensive Sektoren nach CEEAG, zum Beispiel Grundstoffchemie, Zement, Glas und Keramik, Stahl und Aluminium sowie Raffinerien. Der Automobilbau gehört typischerweise nicht dazu. Förderfähig ist nur der unmittelbare Prozessstrom. Büro und Nebenkosten zählen nicht. Maßgeblich ist eine festgelegte Baseline des Jahresverbrauchs und gefördert werden maximal 50 Prozent dieser Referenzmenge. Eigenstrom und PPAs ändern die Mengenbegrenzung nicht. Für die Berechnung wird ein Großhandels Referenzpreis herangezogen und Sub Metering auf Anlagenebene wird wichtig.
Bis zum 1. Januar 2026 sind auf EU Ebene keine Änderungen vorgesehen. National kann Deutschland Details bis zur Genehmigung anpassen, solange es innerhalb von CISAF bleibt.
Unsere Einschätzung: Politisch war anfangs ein pauschaler Industriestrompreis von fünf Cent je Kilowattstunde im Gespräch. Realistisch ist nun eine gezielte und befristete Entlastung entlang der CISAF Leitplanken. Für den Markt ergibt sich ein klar umrissener und an Investitionsauflagen gebundener Unterstützungsmechanismus mit begrenzter Reichweite und ohne pauschale Vergünstigung für die breite Industrie.
•50 % Verbrauch: Max.50 % des Jahresverbrauchs sind förderfähig (eligible consumption).
•50 % Preisreduktion: Auf der förderfähigen Menge darf der Preis höchstens um 50 % gesenkt werden.
•50 Euro/MWh Floor: Der geförderte Preis darf nie unter 50 €/MWh fallen (Mindestpreis).
•50 % Investpflicht: Mindestens50 % der erhaltenen Beihilfe sind in Dekarbonisierung/Flex zu investieren.
Was ist „eligible consumption“?
Der förderfähige Verbrauch ist der Teil der CEEAG-gelistete ist
= energieintensive Tätigkeiten: (z. B. Schmelzen, Elektrolyse, Ofenlinien).
Warum kann das < 50 % sein?
Nur Prozessstrom zählt: Büro, Verwaltung, Beleuchtung, Kantine etc. nicht förderfähig
Standort-/Sektormix: Nur NACE-gelistete Linien/Standorte gehen in die Rechnung ein, andere Bereiche fallen raus.
Baseline (Referenzverbrauch): Der Staat legt fest, auf welchen Jahreswert sich die Förderung bezieht (z. B. Vorjahr oder Durchschnitt der letzten 2–3 Jahre).
Eigenstrom/PPAs: Für die Förderhöhe zählt trotzdem ein Großhandels-Referenzpreis