EU weitet CO2-Grenzausgleich auf Fertigwaren aus

December 16, 2025

Die EU plant, den CO2-Grenzausgleich (CBAM) über die sechs Grundstoffsektoren hinaus auf ausgewählte, stahl- und aluminiumintensive Fertigwaren wie Autos und Haushaltsgeräte auszuweiten, um Schlupflöcher zu schließen. Ziel ist es, energie- und emissionsintensive Importe an die im Binnenmarkt geltenden ETS-Kosten anzugleichen und damit Wettbewerbsparität während des Übergangs zu Netto-Null bis 2050 herzustellen. Ab Januar wechselt CBAM von der reinen Meldephase in eine schrittweise Zahlungspflicht, während zugleich die kostenlosen Zertifikate im EU-ETS auslaufen. Der finanzielle Dekarbonisierungsdruck nimmt damit zu. Für Fälle ohne verifizierte, anlagenbezogene Daten will die Kommission sogenannte Default-Werte festlegen, die faktisch eine Emissions-„Preisliste“ an der Grenze darstellen. Ergänzend sind Anti-Umgehungsregeln vorgesehen, damit Vorprodukte nicht in Drittstaaten weiterverarbeitet und anschließend als komplexe Güter ohne CBAM-Belastung in die EU verbracht werden. Zur Abfederung für die heimische Industrie soll ein neuer Fonds entstehen, gespeist aus einem Viertel der CBAM-Erlöse der nächsten zwei Jahre, um Exporteure zu unterstützen. Politisch bleibt das Instrument umstritten. Die USA und China kritisieren zusätzliche Handelshemmnisse, die Kommission verweist jedoch darauf, dass CBAM bereits andere Länder zu mehr CO2-Bepreisung motiviert.

Unsere Einschätzung: Kurzfristig sind die größten Effekte bei Monitoring und Reporting zu erwarten, mittelfristig dürfte die die Kostenwirkung spürbar steigen, wobei die genaue Wirkung von der Ausgestaltung der Default-Werte und der Branchenabgrenzung abhängt.